Die baulichen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre Einrichtungen in Deutschland werden im Heimgesetz (HeimG) geregelt.

Das Gesetz stellt sicher, dass in diesen Einrichtungen angemessene und einheitliche Standards bezüglich der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden. Das Heimgesetz definiert die Rechte und Pflichten der Betreiber von Pflegeheimen sowie die Rechte und Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem enthält es Vorschriften bezüglich der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen. Das Heimgesetz unterliegt dem Bundesrecht, wird jedoch durch landesspezifische Ausführungsverordnungen und -richtlinien ergänzt.

Die Heimmitwirkungsverordnung regelt die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen in Pflegeeinrichtungen. Diese Verordnung legt fest, wie Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen in Entscheidungen und Prozesse innerhalb der Einrichtung einbezogen werden können.

Die Heimmindestbauversordnung legt Mindeststandards für den Bau und die Ausstattung von stationären Pflegeeinrichtungen fest. Ziel ist es sicherzustellen, dass Pflegeeinrichtungen über angemessene bauliche Bedingungen verfügen, um eine sichere Unterbringung sowie Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

Die Heimsicherungsverordnung legt Sicherheitsstandards für stationäre Pflegeeinrichtungen fest, um das physische Wohlbefinden und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Die Verordnung umfasst verschiedene Aspekte des Sicherheitsmanagements in Pflegeeinrichtungen.

Die Heimsicherungsverordnung ist darauf ausgerichtet, die physische Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten und Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit zu minimieren.

Die Heimpersonalverordnung regelt die Anforderungen an das Personal in Pflegeeinrichtungen. Durch diese Verordnung wird sichergestellt, dass Pflegeeinrichtungen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um eine angemessene Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

Da das Heimgesetz dem Förderalismus unterliegt, haben die Bundesländer eigene Regelungen erlassen, die zusätzliche Anforderungen oder spezifische Bestimmungen enthalten können.

Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch geordnete Übersicht der Regelungen je Bundesland.

Über die Autorin

Kristina Schröder

Durch meine vorangegangene Tätigkeit als Geschäftsführerin eines sektorübergreifenden Pflegebetreibers und mehr als sieben Jahre Erfahrung im Pflegesektor verfüge ich über umfassende praktische Einblicke, die es mir ermöglichen, Entwicklungen im Pflegemarkt praxisnah und fundiert für Sie zu analysieren und einzuordnen.