Betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige gewinnen immer mehr an Bedeutung und Beliebtheit. Sie bilden eine bedeutende Komponente im deutschen Pflegesystem und bieten eine alternative Wohnform für Menschen, die Betreuung und Unterstützung im Alltag benötigen, aber dennoch in einer familiären und gemeinschaftlichen Umgebung leben möchten. Diese Form der Pflegeunterbringung ermöglicht es den Bewohnern, weitgehend selbstständig zu bleiben, während sie gleichzeitig Zugang zu professioneller Betreuung und Pflege haben.

In einer betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine gemeinsame Wohnung oder ein Haus, in dem sie unter Anleitung und Betreuung durch geschultes Personal leben. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, das ihm die notwendige Privatsphäre zusichert und gleichzeitig nach eigenem Geschmack eingerichtet werden kann. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume, sowie gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten wie Spiele oder Ausflüge fördern die soziale Interaktion. Durch die Nähe und Verfügbarkeit des Pflegepersonals können individuelle Bedürfnisse schnell erkannt und entsprechend darauf reagiert werden.

Die Pflegerische Versorgung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, der durch die Bewohner frei gewählt werden kann.

Die rechtlichen Grundlagen für ambulante Wohngemeinschaften variieren von Bundesland zu Bundesland. Haben einige Bundesländer Vorgaben zu Platzzahl sowie räumliche Nähe zu anderen Versorgungsformen beispielsweise stationärer Pflege, geben andere Bundesländer kaum Vorgaben.

Jedoch gibt es in allen Bundesländern Regelungen zur der Organisationform. Diese können in die folgenden Arten kategorisiert werden:

  • Trägergetragen

Unterschiedliche Träger (Privatwirtschaftliche Träger, Wohlfahrtsverbände oder Kommunale Träger) können Betreute Wohngruppen errichten und betreiben.

  • Selbstorganisiert Wohngruppen

Hierbei schließen sich Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen und Interessen zu einer Wohngruppe zusammen und organisieren ihre Betreuung und den Alltag weitgehend eigenständig. Sie können externe Dienstleister für Pflege und Betreuung hinzuziehen.

  • Auftraggebergemeinschaft

Bei einer Auftraggebergemeinschaft schließen sich die Menschen wie bei einer selbstorganisierten Wohngruppe zusammen und beauftragen eine Auftraggebergemeinschaft. Dies können sowohl Angehöriger, Betreuer als auch Dritte sein. Dieses Gremium ist für die Organisation der Wohngruppe verantwortlich, sie kann über die Wahl des Pflegedienstes, über Neueinzüge in die Wohngruppe und über jegliche Fragestellungen in der Wohngruppe entscheiden.

Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch geordnete Übersicht der baulichen Voraussetzungen von ambulante Wohngemeinschaften  je Bundesland.

Über die Autorin

Kristina Schröder

Durch meine vorangegangene Tätigkeit als Geschäftsführerin eines sektorübergreifenden Pflegebetreibers und mehr als sieben Jahre Erfahrung im Pflegesektor verfüge ich über umfassende praktische Einblicke, die es mir ermöglichen, Entwicklungen im Pflegemarkt praxisnah und fundiert für Sie zu analysieren und einzuordnen.