Einleitung

Knapp 6 Millionen Menschen sind aktuell in Deutschland auf Pflege angewiesen. Während die Zahl der Pflegebedürftigen u.a. aufgrund des demographischen Wandels stetig steigt, nimmt gleichzeitig jedoch auch der Personalmangel in der Pflege zu. Die starke Belastung der Pflegebranche spiegelt sich nach einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK)[3] auch in der überdurchschnittlich großen Zahl krankheitsbedingter Fehltage von fast einem Monat pro Jahr je Beschäftigten wider. Bleibt die Situation unverändert, so können laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)[4] in den nächsten fünf Jahren gerade einmal zwei Drittel des Mehrbedarfs in der vollstationären Langzeitpflege gedeckt werden – der Bedarf in den Krankenhäusern bleibt hierbei noch unberücksichtigt. Eine Reform und Modernisierung der Pflege ist also längst überfällig und soll nun mithilfe des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes umgesetzt werden. Zur Sicherung des Personalbedarfs wurde daher die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 beschlossen.

Status Quo

Die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Ausbildungsvarianten werden ab dem 1. Januar 2027 von der einheitlichen Pflegeassistenzausbildung abgelöst. Die Ausbildung über 18 Monate (Teilzeitvariante über 36 Monate und Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung möglich) fokussiert sich verstärkt auf die Praxis und beinhaltet Pflichtstationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten, um den Berufseinstieg in alle Versorgungsbereiche zu ermöglichen. Der Beginn der Ausbildung ist grundsätzlich mit einem Hauptschulabschluss möglich, aber auch ohne formalen Abschluss soll bei positiver Eignungsprognose eine Ausbildung zur Pflegeassistenz möglich sein. Zusätzlich werden abgebrochene Fachkraftqualifikationen berücksichtigt, um auch Abbrechern Perspektiven in der Pflege zu bieten und neue Zielgruppen anzuwerben.

Durch die Vereinheitlichung soll ein attraktiveres Berufsbild geschaffen und mehr Menschen ein Beruf in der Pflege ermöglicht werden – unabhängig von schulischen Abschlüssen. Auch die Einschätzung und Vergleichbarkeit der Qualifikationen sowie ein Wechsel zwischen den Bundesländern wird durch die einheitliche Ausbildung vereinfacht. Perspektivisch soll so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Fazit

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Pflegeassistenzausbildung bedarf es allerdings ausreichender Kapazitäten. Die vielen Praxiseinsätze und hierfür benötigten Kooperationspartner erschweren die Organisation der Ausbildung, was insbesondere kleinere Einrichtungen vor große Herausforderungen stellt. Einige potenzielle Ausbildungsbetriebe werden daher, da  keine Verpflichtung für Krankenhäuser besteht mit Pflegeeinrichtungen zusammenzuarbeiten, die einheitliche Pflegeassistenzausbildung nur mit erheblichen Aufwendungen anbieten können.

Zusätzliche Herausforderungen entstehen durch die eingeführte Personalbemessungsgrundlage (PeBeM 2023), die einen deutlichen Mehrbedarf an Pflegeassistenzkräften in allen stationären Pflegeeinrichtungen bedeutet. Eine auf 18 Monate angesetzte Ausbildungszeit bis zur Einsatzbereitschaft der Auszubildenden ist daher zu lang, um Kapazitätsproblemen entgegenzuwirken.

Des Weiteren wurde mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang der Spezialisierungen zur Altenpflege- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachkraft verzeichnet.[5] Grund hierfür könnte die Zurückhaltung derjenigen sein, die sich explizit für einen bestimmten Bereich, wie die Langzeitpflege, interessieren und von einer generalistischen Ausbildung abgeschreckt werden.

Bei erfolgreicher Umsetzung ist die einheitliche Pflegeassistenzausbildung ein wichtiger Schritt zur Entlastung des Pflegepersonals und wird von der Pflegebranche aufgrund der überfälligen Vereinheitlichung der Qualifikationen begrüßt. Jedoch fehlt es an Regelungen zur konkreten Umsetzung und die Dauer der Ausbildung ist zu lang, um die Branche effektiv zu stärken. Es bleibt daher abzuwarten, ob die vielen offenen Fragen geklärt werden können und die Pflegebranche von der Einführung der einheitlichen Pflegeassistenzausbildung profitieren kann.

 

[1] Statistischen Bundesamtes (Destatis). (2024). 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html

[2] Statistischen Bundesamtes (Destatis). (2025). Zahl der Pflegebedürftigen steigt bis 2070 deutlich an. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/aktuell-vorausberechnung-pflegebeduerftige.html

[3] Techniker Krankenkasse. (2025). Zum Tag der Pfle­gen­den: Kran­ken­stand leicht gesunken – Pfle­ge­kräfte mit über­durch­schnitt­lich vielen Fehl­tagen. https://www.tk.de/presse/themen/pflege/pflegepolitik/krankenstand-bei-pflegekraeften-auf-rekordhoch-2149302?tkcm=ab

[4] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). (2023). Pflegehilfe und Pflegeassistenz: Ein Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf. https://www.bibb.de/dienst/publikationen/en/download/19206?.com

[5] Statistischen Bundesamtes (Destatis). (2024). 33 600 Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2023 erfolgreich ausgebildet. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_284_212.html