Die Digitalisierung hat das Gesundheits- und Pflegesystem in den letzten Jahren nachhaltig verändert. Insbesondere digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) spielen eine wachsende Rolle in der medizinischen Versorgung und Pflegeunterstützung. Während DiGA primär für die medizinische Behandlung von Patienten konzipiert sind, konzentrieren sich DiPA auf die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Doch welche Vorteile bieten diese digitalen Lösungen konkret? Wie ist ihr aktueller Entwicklungsstand? Dieser Artikel gibt einen Überblick über beide Konzepte und beleuchtet ihre Chancen sowie Herausforderungen.

Was sind DiGA und DiPA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind softwarebasierte Medizinprodukte, die Patienten dabei helfen, ihre Erkrankungen besser zu bewältigen. Sie können ärztlich verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Ihre Wirksamkeit und Sicherheit müssen durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen werden, um vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen zu werden. Beispiele umfassen Apps zur Therapieunterstützung bei psychischen Erkrankungen, chronischen Leiden oder zur Verhaltensänderung.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) hingegen sind auf den Pflegebereich zugeschnitten und bieten Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie können Erinnerungsfunktionen für Medikamenteneinnahmen, Schulungsprogramme oder interaktive Anwendungen zur Mobilitätsförderung beinhalten. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegeversicherung, jedoch ist die Regulierung und Erstattung dieser Anwendungen noch nicht abschließend geklärt.

Aspekt DiGA DiPA
Zielgruppe Patienten mit chronischen Erkrankungen, psychischen Störungen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Finanzierung Gesetzliche Krankenkassen (über Rezept) Pflegeversicherung
Funktion Unterstützung bei der Behandlung von Krankheiten Unterstützung im Pflegealltag, Entlastung von Pflegekräften
Beispiele Kalmeda (Tinnitus), HelloBetter Stress und Burnout Lindera (Mobilitätstraining), Schulungen für pflegende Angehörige
Zulassung BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Noch in der Entwicklung, Pflegeversicherung für Finanzierung

Anforderungen und Zulassung

DiGA unterliegen einem strengen Zulassungsverfahren durch das BfArM, bei dem sie ihren positiven Versorgungseffekt nachweisen müssen. Nach der Zulassung können sie von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben und von den Krankenkassen übernommen werden. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen dabei eine zentrale Rolle.

DiPA sind zwar in das Pflegesystem integriert, jedoch gibt es bislang keine vollständig definierten Zulassungskriterien. Ihr Hauptziel ist die Unterstützung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und die Entlastung pflegender Angehöriger. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit bis zu 53 Euro pro Monat an den Kosten, allerdings ist das genaue Antrags- und Erstattungsverfahren noch nicht finalisiert.

  

Aktueller Stand und Herausforderungen

Seit der Einführung der DiGA im Jahr 2020 wurden über 50 Anwendungen zugelassen und in die Regelversorgung integriert. Sie werden zunehmend genutzt, doch Herausforderungen wie langfristige Finanzierungsmodelle und die Integration in bestehende Versorgungsstrukturen bestehen weiterhin.

DiPA sind ein noch junger Bereich, eingeführt im Jahr 2023, und bisher gibt es nur wenige zugelassene Anwendungen. Der Bedarf an digitalen Pflegelösungen ist groß, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege. Herausforderungen bestehen vor allem in der Erarbeitung klarer Zulassungsverfahren und der breiten Verfügbarkeit für pflegebedürftige Personen, die oft wenig digitale Erfahrung haben.

Zukunftsperspektiven

Die Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs wird weiter voranschreiten. Wichtige Themen für die Zukunft sind:

  • Weiterentwicklung von DiGA und DiPA durch innovative Technologien wie KI und Virtual Reality.
  • Bessere Integration in die Regelversorgung, um die Akzeptanz bei Fachkräften und Patienten zu steigern.
  • Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, um die langfristige Nutzung sicherzustellen.
  • Aufklärung und Schulung, um die digitale Kompetenz von Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen zu stärken.

Fazit

DiGA und DiPA sind digitale Innovationen mit hohem Potenzial zur Verbesserung der Patientenversorgung und Pflegeunterstützung. Während DiGA bereits fest in das Gesundheitssystem integriert sind, befindet sich das Konzept der DiPA noch in der Entwicklungsphase. Beide Technologien bieten erhebliche Vorteile, jedoch sind regulatorische Klarstellungen, eine verbesserte Finanzierung und eine größere gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Mit einer gezielten Weiterentwicklung können digitale Anwendungen einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunft des Gesundheits- und Pflegesystems leisten.

Quellenverzeichnis

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Leben Pflege Digital (2025): Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), https://www.leben-pflege-digital.de/, zuletzt zugegriffen am 13.02.2025.