Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege eine dauerhafte Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung eingeführt: Für Versicherte, die bis einschließlich 30. Juni 2025 bereits außerklinische Intensivpflege erhielten, ist eine verpflichtende Potenzialerhebungalle 6 Monate künftig nicht mehr zwingend – sie erfolgt nur noch bei Hinweisen auf Entwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzial oder auf Wunsch der Betroffenen.