Die Krankenhauslandschaft in Deutschland befindet sich aktuell in einem Umbruch. Im Zuge der Einführung von Hybrid-DRGs, Erweiterung des AOP-Katalogs und der geplanten Krankenhausreform soll die Ambulantisierung im deutschen Gesundheitswesen vorangetrieben und Operationen aus dem stationären in den ambulanten Sektor verschoben werden. Nicht nur im vergangenen Jahr ist es zu Übernahmen, Insolvenzen und Schließungen von Krankenhäusern gekommen. Auch für das Jahr 2024 ist weiter mit viel Bewegung in diesem Segment zu rechnen.

Marktüberblick

Die Versorgung wird sich künftig immer mehr vom stationären in den ambulanten Bereich verlagern. Die Einführung von Hybrid-DRGs für eine sektorengleiche Vergütung bestimmter Prozeduren soll den vorherrschenden Fehlanreizen sowie der nicht sachgerechten Vergütung der Krankenhäuser entgegenwirken. Hybrid-DRGs würden auch als strukturelle Voraussetzung die Ausweitung der Ambulantisierung noch stärker vorantreiben. Demnach sollten Vergütungen durch den GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vereinbart werden, die jeweils für Krankenhäuser und Vertragsärzte identisch sind und nur nach Schweregrad des Behandlungsfalls variieren. Da es zu keiner fristgerechten Einigung durch die Selbstverwaltungspartner kam, liegt die Verantwortung und Fortsetzung nun beim Bundesgesundheitsministerium. Die Einführung der Hybrid-DRGs erfolgte daraufhin zum 01. Januar 2024. Mit einem „Startkatalog“ soll Anfang 2024 die Umsetzung der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) begonnen werden. So kann eine Vielzahl an bisher stationär erbrachten Operationen künftig auch von niedergelassenen Ärzten ambulant erbracht werden. Denn angesichts des anhaltenden Fachärztemangels kann eine Ambulantisierung nur mit Einbindung der niedergelassenen Vertragsärzte gelingen. Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte arbeiten häufig nicht im Rahmen einer strukturierten Behandlungskette miteinander, sondern weitgehend parallel nebeneinanderher. Gelöst werden soll dies durch eine Integrierte Versorgung, bei der ambulanter und stationärer Sektor miteinander verzahnt werden.

Befeuert werden soll die Ambulantisierung auch durch die Ausweitung des AOP-Katalogs um zusätzliche ambulante, stationsersetzende Operationen. Zum 1. Januar 2024 wurde dieser um 171 OPS-Kodes erweitert – das entspricht rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können. Der AOP-Katalog soll künftig mindestens alle zwei Jahre überprüft und an den Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst werden. Ziel sei es außerdem, das ambulante Potential in den Kliniken besser zu nutzen.

Für einen genaueren Überblick über die Entwicklung der ambulanten Medizin in deutschen Kliniken eignet sich eine Analyse mithilfe von Längsschnittdaten aller strukturierten Qualitätsberichte von 2017 bis 2021. In der folgenden Grafik ist die Anzahl der operativen Prozeduren in Deutschland aus dem OPS-Bereich im Zeitverlauf von 2017 bis 2019 dargestellt. Aus der Entwicklung wird deutlich, dass die Anzahl stationärer Operationen stärker sinkt als die der ambulanten Operationen. Im Durchschnitt fällt die Zahl stationärer Operationen um -3,73%, während die der ambulanten Operationen durchschnittlich um -0,37% sinkt. So bewegen sich ambulante Eingriffe im Jahresverlauf auf einem gleichbleibenden Niveau. Dies trifft auch zum Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 zu, wo im Vergleich die Zahl stationärer Operationen um rund 9% einbricht.

Aktuelle Krankenhauslandschaft

Seit nun mehr als einem Jahr wird die geplante Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern diskutiert. Konkret sollen einheitliche Krankenhauslevel mit Qualitätsvorgaben sowie ein Vorhaltebudget eingeführt und ein höherer Grad an Spezialisierung an den Krankenhäusern erreicht werden. Folgen wären eine Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft und damit verbunden drohende Klinikschließungen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022, gab es zu diesem Zeitpunkt 1.893 Krankenhäuser mit einer Kapazität von insgesamt 480.382 Betten. Im Vergleich zum Vorjahr, ergibt sich somit ein leichter Anstieg von 0,3% bei den Krankenhäusern, jedoch zeitgleich einen Verlust von 0,6% bei der Bettenzahl. Die durchschnittliche Verweildauer der Patienten hat sich seit 2018 nicht verändert und liegt bei 7,2 Tagen. Die Bettenauslastung ist im Vergleich zu 2021 um 0,8% im Jahr 2022 angestiegen.

Erwartungen und Ausblick

Die verschiedenen Leistungserbringer sehen unterschiedliche Chancen in der Ambulantisierung. Krankenhäuser sehen das Potential darin, Leistungen anbieten zu können, die bisher nur im niedergelassenen Bereich von Vertragsärzten erbracht werden. Ebenso wird dadurch eine deutliche Entlastung des Krankenhauspersonals erreicht. Die Vertragsärzte, Tageskliniken sowie MVZ-Netzwerke hingegen sehen das Potential vor allem in der Ausweitung ihres ambulanten Leistungsangebots. In vielen Kliniken besteht bereits ein hohes ambulantes Substitutionspotential. Doch aus Sicht der Krankenhäuser, die nicht die nötigen Strukturen für ambulantes Operieren aufweisen, stellt das Konzept der Hybrid-DRGs eher die Öffnung des stationären Sektors für ambulante Leistungserbringer dar. Die ökonomische Bedeutung ambulanter Operationen für die Krankenhäuser bleibt daher weiterhin fraglich. Darüber hinaus wird auch eine steigende Anzahl an Ambulanten OP-Zentren erwartet, welche gleichermaßen von Vertragsärzten oder Kliniken betrieben werden können.
Im Rahmen der Erweiterung des AOP-Katalogs sowie der Einführung der Hybrid-DRGs wird sich der Trend dahingehend bewegen, dass sektorenübergreifend die Anzahl ambulanter Operationen steigen wird und stationäre Eingriffe in den ambulanten niedergelassenen Bereich wandern.

Quellenverzeichnis

[1] Quellen: Statistisches Bundesamt (2024): Gesundheit – Krankenhäuser, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/_inhalt.html, zuletzt zugegriffen am 01.03.2024.